Diese Hausordnung soll dazu dienen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Schule zu erreichen. Dies setzt die Bereitschaft zu partnerschaftlichem Umgang miteinander voraus – soziales und umweltbewusstes Verhalten soll gestärkt, Verständnis füreinander gefördert und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden der Situation angemessen pädagogische Maßnahmen oder auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 90 Schulgesetz ergriffen bzw. angeordnet!