Realschülerinnen und Realschüler legen am Ende von Klasse 10 landesweit einheitliche schriftliche Prüfungen und mündliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses nach zentralen Maßstäben ab, die auf den jeweils gültigen Bildungsplan abgestimmt sind.
Zukünftig besteht für Realschülerinnen und Realschüler auch die Möglichkeit, am Ende von Klasse 9 die ordentliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach zentralen Maßtäben abzulegen.