



Ferientermine
Ferienverteilung 2021/2022 der Wildberger Schulen
Bitte beachten
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine Ausweitung der Ferien (am Anfang oder am Ende) nicht möglich ist.
Das Ministerium für Kultus und Sport hat angeordnet, dass in diesem Zusammenhang eine Beurlaubung nur in besonders gelagerten Einzelfällen gewährt werden kann (Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982, Amtsblatt K. u. U. S. 387/1982; zuletzt geändert am 13. Januar 1995, K. u. U. S. 43/1995).
Eine Beurlaubung vom regulären Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Alle Gesuche müssen unverzüglich und rechtzeitig vor dem gewünschten Beurlaubungstermin schriftlich beim Schulleiter eingereicht werden. Der Zeitrahmen muss eine postalische Zustellung möglich machen.
Anträge wegen Urlaubsbuchungen außerhalb der Ferien werden nicht berücksichtigt.
„Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst die Verantwortung."
(§4 (4) Schulbesuchsverordnung)