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Hausordnung

Leitgedanken

Diese Hausordnung soll dazu dienen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Schule zu er­reichen. Dies setzt die Bereitschaft zu partnerschaftlichem Umgang miteinander voraus – soziales und umweltbewusstes Verhalten soll ge­stärkt, Verständnis füreinander gefördert und ein geordne­ter Schulbetrieb gewährleistet werden.

1. Schulgelände und Pausenhof

Das Schulgelände umfasst die Schulgebäude einschließlich Turn- und Schwimmhalle, den Pau­senhof und die angren­zenden Grünflächen. An der Bushaltestelle haben die aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer Weisungsrecht. Der Pausenhof ist begrenzt durch Hauptgebäude, Musiksaal und Turnhalle.

2. Ordnung in den Unterrichtsräumen

Die Klasse / Gruppe und die Lehrerin bzw. der Lehrer sind für die Ordnung im jeweils benutzten Klassenzimmer oder Fachraum verantwortlich. Am Ende des Unterrichtstages wird der Unterrichts­raum sauber und aufgestuhlt, sowie mit geschlossenen Fenstern und hochgedrehten Sonnenblen­den verlassen.

3. Vermeidung von Störungen

Schülerinnen und Schüler sollen sich so verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird.

4. Große Pause

In der großen Pause (vormittags und nachmittags) müssen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenzimmer verlassen und den Pausenhof aufsuchen. Nach dem Läuten gehen die Schülerin­nen und Schüler ins Klassenzimmer.

5. Unfallgefahren

Um Unfälle zu vermeiden, ist das Werfen von Gegenständen (z.B. Schneebällen), das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messern, Waffen usw.) und das Herumrennen in den Gän­gen und Klassenzimmern untersagt.

6. Schulfremde

Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.

7. Rauchen und Alkohol

Auf dem Schulgelände (einschließlich Toiletten) besteht für Schülerinnen und Schüler Rauch- und Alkoholverbot.

8. Handyverbot

Handys werden auf eigene Verantwortung zur Schule mitgebracht. Mitgebrachte Handys und Musikabspielgeräte (Kopfhörer, Lautsprecherboxen usw.) müssen von 7:35 Uhr bis 15:50 Uhr ausgeschaltet in der Schultasche sein. Ausnahme: in der Mittagspause darf das Handy zwischen 12:50 Uhr und 14:10 Uhr benutzt werden.

Vor Klassenarbeiten und anderen schriftlichen Leistungsüberprüfungen müssen die Schüler ihre Handys beim Lehrer abgeben. Verstößt ein Schüler gegen diese Regel und der Lehrer entdeckt, dass ein Handy nicht abgegeben wurde, so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet.

9. Umweltschutz

Das Kollegium, das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schüler verhalten sich umweltbe­wusst.

10. Lernmittel

Die Stadt Wildberg stellt jeder Schülerin und jedem Schüler die nötigen Schulbücher samt einiger Arbeitshefte kostenlos zur Verfügung. Diese Lernmittel sind als geliehene Gegenstände zu betrachten, ein sorgsamer Umgang wird vorausgesetzt. Sollten diese übermäßig beschädigt sein, sind sie anteilig zu ersetzen.

Verstöße

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden der Situation angemessen pädagogische Maßnahmen oder auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 90 Schulgesetz ergriffen bzw. angeordnet!